Max Schnarr
Stellvertrender Geschäftsführer und Head of Operations and Corporate Development
+61 (0)2 8296 0456 max.schnarr@germany.org.auWas Sie über das Freihandelsabkommen wissen müssen
Nach dem historischen Abschluss der achtjährigen Verhandlungen am 24. März 2026 wird das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien (EU-A-FTA) die bilateralen Handelsbeziehungen grundlegend verändern, die bereits ein jährliches Handelsvolumen von 83 Milliarden US-Dollar (49,4 Milliarden Euro) bei Waren und 64 Milliarden US-Dollar (38,1 Milliarden Euro) bei Dienstleistungen aufweisen. Über die Zahlen hinaus stärkt das EU-A-FTA langjährige wirtschaftliche Beziehungen und bekräftigt das gemeinsame Bekenntnis zum regelbasierten Handel inmitten zunehmender globaler Spannungen.
Was Sie jetzt schon tun können
Unternehmen sollten nicht warten, bis das Freihandelsabkommen vollständig umgesetzt ist, um zu reagieren. Wettbewerbsvorteile können sich bereits frühzeitig ergeben.
Schon heute können Sie sich die folgenden Elemente gemeinsam mit uns anschauen:
Melden Sie sich gerne bei Max Schnarr (max.schnarr@germany.org.au), wenn wir Sie weiter unterstützen können.
Das Abkommen beseitigt über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Australien und gewährt 98 % der australischen Waren zollfreien Zugang zur EU. Während die meisten Industriezölle sofort abgeschafft werden, erfolgt für 2 % der EU-Exporte eine schrittweise Abschaffung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Agrarprodukte (Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Milchprodukte) bleiben durch „sorgfältig abgestimmte“ Zollkontingente geschützt. Darüber hinaus sind bestimmte Stahlerzeugnisse von der Vereinbarung ausgenommen. Dieses Abkommen zielt darauf ab, den Handel zu diversifizieren und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu stärken.
Die EU und Australien haben Ursprungsregeln festgelegt, um sicherzustellen, dass nur Produkte, die innerhalb ihrer Grenzen „vollständig“ oder wesentlich verarbeitet wurden, für die Zollpräferenzen des Abkommens in Frage kommen.
Um die Zugänglichkeit – insbesondere für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) – zu maximieren, ist das Verfahren benutzerfreundlich und effizient gestaltet. Es nutzt moderne Dokumentationsstandards, die auf der Selbstzertifizierung durch die Unternehmen basieren, wodurch administrative Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus können Anträge auf Präferenzbehandlung durch die Kenntnis des Importeurs über den Ursprungsstatus des Produkts unterstützt werden.
Das Abkommen baut Handelshemmnisse ab, die durch unterschiedliche technische Vorschriften und Normen entstehen. Durch die Priorisierung internationaler Normen und Transparenz senkt es die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Entscheidend ist, dass anerkannte EU-Stellen nun Konformitätsbewertungen für bestimmte Sektoren durchführen können, sodass EU-Unternehmen die Einhaltung australischer Vorschriften nachweisen können.
Das Abkommen enthält zudem fortschrittliche Bestimmungen zur Mobilität von Fachkräften zu geschäftlichen Zwecken, beispielsweise von Führungskräften oder Spezialisten sowie deren Familienangehörigen, die von EU-Unternehmen zu ihren Tochtergesellschaften in Australien entsandt werden. Ebenfalls werden Regelungen für EU-Fachkräfte implementiert, die für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten bestimmte Dienstleistungen in Australien erbringen. Des weiteren wird es Bestimmungen für Arten von Praktika mit einer Dauer von bis zu vier Jahren geben. Darüber hinaus werden Einreisekontingente für EU-Forscher (2.000 pro Jahr) und für die Tätigkeit von Ingenieurpraktikanten (1.000 pro Jahr) die Mobilität in innovativen Bereichen erleichtern.
Die EU und Australien haben den gegenseitigen Marktzugang über das WTO-Übereinkommen für das öffentliche Beschaffungswesen hinaus erheblich ausgeweitet. Australien ermöglicht es EU-Unternehmen nun, sich bei Ausschreibungen von rund 60 weiteren Einrichtungen des Commonwealth und der Bundesstaaten ohne Nachteile gegenüber einheimischen Unternehmen zu bewerben.
Eine zentrale Bestimmung stellt sicher, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der EU nicht diskriminiert werden, wenn Australien bevorzugte KMU-Maßnahmen anwendet. Im Gegenzug hat die EU australischen Anbietern den Zugang zu allen Waren und Dienstleistungen der Zentralregierung gewährt, die zuvor nicht unter das GPA fielen, sowie zu öffentlichen Versorgungsaufträgen speziell im Schienenverkehrssektor.
Australien und die Europäische Union haben formelle Verhandlungen aufgenommen, um Australien bis 2027 an „Horizon Europe“, dem weltweit größten Förderprogramm für Forschung und Innovation, zu beteiligen. Mit einem enormen 7-Jahres-Budget von 155 Milliarden Dollar (95,5 Milliarden Euro) stellt „Horizon Europe“ (9. Rahmenprogramm) die am stärksten integrierte Form der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten dar.
Die Assoziierung markiert einen strategischen Wandel von der bloßen Teilnahme hin zu einer „führenden“ Rolle. Zum ersten Mal können australische Forscher, Industrie und Unternehmen direkte Fördermittel erhalten, um internationale Projekte zu leiten. Dieser Status ermöglicht es Australien, sich an groß angelegten Innovationsvorhaben zu beteiligen, die im Alleingang nur schwer zu realisieren wären, und sich einem Netzwerk von 20 weiteren assoziierten Nicht-EU-Ländern anzuschließen.
Das Kapitel „Energie und Ressourcen“ (ER) schafft einen umfassenden Rahmen, um einen nachhaltigen und ungehinderten Handel, sowie Investitionen zwischen der EU und Australien zu gewährleisten.
Als führende Nation im Energiebereich spielt Australien eine zentrale Rolle in diesem Kapitel, dessen Schwerpunkt auf der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Rohstoffe liegt, indem die EU befähigt ist durch einen Mechanismus Doppelpreisbildungen abzuschwächen.
Zu den wichtigsten Inhalten des Kapitels gehören:
Durch die Angleichung regulatorischer Standards und die Förderung von Innovationen schafft dieses Kapitel eine strategische Grundlage für langfristige Projekte im Bereich kritischer Mineralien und erneuerbarer Energie. Es fördert die Chancen zwischen Australiens enormem Ressourcenreichtum und seinen begrenzten inländischen Verarbeitungskapazitäten, indem es Europa als idealen Partner positioniert, der die erforderliche Technologie und einen Absatzmarkt bereitstellt.
Australien sichert sich einen Ausbau des Marktzugangs für rotes Fleisch. Die Rindfleischkontingente verachtfachen sich auf 35.000 Tonnen, während der Marktzugang für Schaffleisch um das Fünffache auf 30.851 Tonnen steigt. Im Bereich Obst- und Gemüseanbau werden die Zölle für wichtige Sorten, sowie Nüsse wie Macadamianüsse vollständig abgeschafft. Im Milchsektor hebt die EU die Zölle bei 87,3 % der Produkte auf und gewährt zollfreien Zugang für Käse und Milchpulver sowie spezifische Kontingente für Butter und proteinreiche Molke.
Die EU erzielt erhebliche Zollersparnisse, insbesondere bei Käse (20 Millionen Euro), Wein (16 Millionen Euro) und Süßwaren. Ein großer Erfolg für die EU ist der Schutz von geografischen Angaben (g.A.); Australien wird nun 231 g.A. für Weine und Spirituosen sowie 165 g.A. für Lebensmittel rechtlich schützen. Aus Deutschland sind 35 Namen geschützt darunter Nürnberger Bratwürste und Schwarzwälder Schinken.
Zum Schutz der europäischen Landwirte sieht das Abkommen Mengenbeschränkungen für sensible Waren wie Zucker und Reis vor. Importe müssen alle EU-Gesundheits- und Sicherheitsstandards erfüllen, und „verstärkte Schutzmaßnahmen“ können ausgelöst werden, wenn Importanstiege den EU-Markt erreichen.
Europäische Automobilhersteller werden von der Abschaffung des australischen Einfuhrzolls in Höhe von 5 % profitieren. Zudem wird die Luxussteuer für Elektrofahrzeuge für Modelle, deren Preis einen Schwellenwert von 120.000 AUD (ca. 72.000 €) übersteigt, reformiert.
Auch australische Autoteilehersteller werden davon profitieren, da die EU-Zölle von bis zu 4,5 % auf ihre Exporte unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens abgeschafft werden.
Die EU und Australien haben in Canberra eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft ins Leben gerufen und damit einen institutionellen Rahmen geschaffen, um den geopolitischen Herausforderungen zu begegnen. Die Partnerschaft, die von hochrangigen Vertretern, darunter der stellvertretende Premierminister Richard Marles und die Vertreterin der EU, Kaja Kallas, unterzeichnet wurde, bildet neben dem neu geschlossenen Freihandelsabkommen eine strategische Säule.
Das Abkommen konzentriert sich auf mehrere zentrale Säulen:
Über die traditionelle Verteidigung hinaus zielt das Abkommen auf wirtschaftliche Sicherheit und die „Bekämpfung aller Formen von Hass“ ab. Für den privaten Sektor ist die Partnerschaft von besonderer Bedeutung, da sie durch die Vertiefung industrieller Beziehungen neue Möglichkeiten für die Beschaffung von Verteidigungsgütern sowohl für australische als auch für europäische Unternehmen eröffnet. Dieser flexible, zukunftsorientierte Rahmen ist nun in Kraft getreten und ermöglicht es beiden Parteien, ihre Zusammenarbeit an die Entwicklung globaler Sicherheitsbedrohungen anzupassen.
Stellvertrender Geschäftsführer und Head of Operations and Corporate Development
+61 (0)2 8296 0456 max.schnarr@germany.org.auDas richtige Netzwerk steuert viel zum Unternehmenserfolg bei. Mit über 300 Mitgliedern aus diversen Industrien und unterschiedlicher...
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