Sylvia Németh
Engagement Manager Membership & Events
+61 (0)2 8296 0446 sylvia.nemeth@germany.org.auSie haben Vermögen in Australien aufgebaut – vielleicht auch noch in Deutschland. Aber wer erbt was, nach welchem Recht, und was passiert, wenn im Ernstfall niemand handeln kann?
Sie haben in Deuschland geerbt und wollen wissen, was Sie tun müssen?
Das deutsch-australische Erbrecht ist eine der komplexesten Schnittstellen im internationalen Privatrecht: zwei Rechtssysteme, zwei Sprachen, keine gemeinsame Erbschaftsteuerkonvention – und Vollmachten, die an der Grenze ihre Gültigkeit verlieren können.
In diesem Vortrag erläutert Markus Christmann, worauf Deutsche in Australien – und Investoren mit Vermögen in beiden Ländern – unbedingt achten sollten:
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Markus Christmann hat beide Staatsexamina in Rechtswissenschaften in Deutschland abgelegt und ist als Rechtsanwalt sowohl in Deutschland als auch in New South Wales (Solicitor) zugelassen. Mit dieser doppelten Qualifikation berät er Mandanten in beiden Rechtssystemen – auf Deutsch und auf Englisch.
Datum:
Donnerstag, 23. April 2026
Uhrzeit:
8:30 Uhr
Dauer:
1 Stunde
Webinarsprache:
Englisch
Kosten:
Kostenfrei
Bemerkung:
Dieses Event ist exklusiv für AHK Australien Mitglieder
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