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WEB | Vererben und Erben zwischen Deutschland und Australien – was Sie wissen müssen

  • Event

23. April 2026. Ein kompakter Überblick über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Aspekte grenzüberschreitender Nachlassplanung und praxisnahe Demonstration, worauf bei Vermögen in beiden Ländern besonders zu achten ist.

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Yan Krukau // Pexels

Sie haben Vermögen in Australien aufgebaut – vielleicht auch noch in Deutschland. Aber wer erbt was, nach welchem Recht, und was passiert, wenn im Ernstfall niemand handeln kann? 
Sie haben in Deuschland geerbt und wollen wissen, was Sie tun müssen? 

 

Das deutsch-australische Erbrecht ist eine der komplexesten Schnittstellen im internationalen Privatrecht: zwei Rechtssysteme, zwei Sprachen, keine gemeinsame Erbschaftsteuerkonvention – und Vollmachten, die an der Grenze ihre Gültigkeit verlieren können. 

 

In diesem Vortrag erläutert Markus Christmann, worauf Deutsche in Australien – und Investoren mit Vermögen in beiden Ländern – unbedingt achten sollten: 

  • Australisches Vermögen: Probate, Superannuation, Capital Gains Tax im Erbfall 
  • Deutsches Vermögen: Erbschaftsteuer, Freibeträge, EU-Erbrechtsverordnung 
  • Beide Länder: koordinierte Testamente, grenzüberschreitende Abwicklung, Probate, Erbschein 
  • Vollmachten: Probleme

.

Markus Christmann hat beide Staatsexamina in Rechtswissenschaften in Deutschland abgelegt und ist als Rechtsanwalt sowohl in Deutschland als auch in New South Wales  (Solicitor) zugelassen. Mit dieser doppelten Qualifikation berät er Mandanten in beiden Rechtssystemen – auf Deutsch und auf Englisch. 

Event Überblick

Datum:

Donnerstag, 23. April 2026

Uhrzeit:

8:30 Uhr

Dauer:

1 Stunde

Webinarsprache:

Englisch

Kosten:

Kostenfrei

Bemerkung:

Dieses Event ist exklusiv für AHK Australien Mitglieder

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